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Strasenbahn [ 8. Mai. 2012 - 14:22]
Wer eine Strassenbahn überholt, vor ihr einschert und dann abbremst, muss damit rechnen, dass der Straßenbahnfahrer nicht rechtzeitig bremsen kann und auffährt. Den PKW Fahrer trifft in diesem Fall das alleinige Verschulden an dem Unfall.
   
 
Raser [ 8. Mai. 2012 - 14:15]
Ein Fahrzeugführer, der während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt gleich wegen mehreren Geschwindigkeitsübertretungen überführt wird, erfüllt mehrere Bußgeldtatbestände und nicht nur eine Geschwindigkeitsübertretung. Er kann deshalb auch mehrfach mit einem Bußgeld bestraft werden.
   
 
Unfallbilanz 2011 noch schlechter [10. Apr. 2012 - 15:13]
Nach den vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um 9,4 % oder 343 Menschen gestiegen. Daran hatte der Dezember 2011 seinen Anteil, der bei der Prognose noch nicht berücksichtigt worden war. Zunächst war ein Anstieg um 7% geschätzt worden. Die Zahl der Personen, die bei Unfällen im Strassenverkehr leicht oder schwer verletzt wurden, stieg 2011 um 5,5 % auf etwa 391500. Zwar musste die Polizei insgesamt 2,8 % weniger Unfälle als im Vorjahr aufnehmen, doch stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschäden auf 305700. Die Zunahme der Verkehrstoten geht auf 12 Bundesländer zurück. Im Bundesdurchschnitt starben 49 Verkehrsteilnehmer pro eine Million Einwohner.
   
 
Versicherungsprämien [10. Apr. 2012 - 14:51]
Wenn die Pflichtversicherung für ein Kfz fehlt und dies durch die Versicherung mitgeteilt wurde, kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass das Fz außer Betrieb genommen wird. Gleichzeitig kann sie anordnen, dass die Zulassungsteil I und II sowie die Kennzeichenschilder abgegeben werden müssen. Inwieweit die Mitteilung der Versicherung zu Recht erfolgte, muss sie nicht überprüfen. Die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind zivilrechtlich bei beiden Parteien zu klären. Verwaltungsgericht Saarland Aktenzeichen 10L 1780/11
   
 
Sicht- und Rufweite [ 8. Mär. 2012 - 15:13]
Auch ein fünfjähriges, auf dem Bürgersteig radelndes Kind muss nicht so eng überwacht werden, dass der Aufsichtspflichtige jederzeit eingreifen kann. Mehr als eine Sicht- und Rufweite ist jedenfalls nicht zu fordern. Hätte sich deshalb in einer solchen Situation der Verkehrsunfall auf dem Bürgersteig nicht verhindern lassen, so scheidet auch eine Haftung der aufsichts- pflichtigen Mutter wegen Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht aus. Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 5U 433/11
   
 

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